Du möchstest vielleicht recht schnell nach der Geburt deines Kindes ein eigenes Konto einrichten, da viele Verwandte euch Geld geschenkt haben. Oder du willst anfangen, für dein Kind regelmäßig Geld zurückzulegen und anzusparen. Bei einem älteren Kind geht es mit dem Taschengeld los, das auf ein eigenes Konto eingezahlt werden kann, von dem es selbstständig etwas abheben kann.

Worauf sollte man bei der Eröffnung eines Kinderkontos achten und welche Besonderheiten gibt es hier? Ich gebe dir hier ein paar Tipps und Informationen.

1. Die Auswahl eines Kontos

Kontoführungsgebühr

Es ist heutzutage nicht nötig, für ein Kinderkonto Kontoführungsgebühren zu bezahlen. Das Konto sollte also kostenlos sein. Dabei ist zu beachten, dass es auch viele versteckte Kosten für Überweisungen und das Abheben von Bargeld gibt. Es sollte auch eine Girokarte im Angebot geben, die kostenlos ist.

Ab der Volljährigkeit des Kindes stellen sich dann in der Regel die gängigen Kosten ein. Bei Konten für Erwachsene gibt es eine viel kleinere Auswahl an kostenlosen Konten. Achte also am besten vorausschauend darauf, dass du ein Konto auswählst, dass dein Kind später auch behalten wird, da man meistens vergisst zu wechseln – und 18 Jahre vergehen schneller, als du denkst 😉

Zinsen

Manche Banken bieten für das angebotene Kinderkonto noch sehr gute Konditionen an. So gibt es dann bis zu einem bestimmten Betrag – z.B. 1000€ – dann noch Guthabenzinsen von 2%. Hier findest du verschiedende Varianten. Das ist eine Möglichkeit, die du auch nutzen solltest, da es ja bekanntlich für Erwachsenenkonten nur um die 0% oder sogar Minuszinsen gibt. Eine Voraussetzung ist natürlich, dass du erstmal ein kostenloses Konto gefunden hast, da du ansonsten von den Zinsen nichts hast.

Der Hintergrund solcher Angebote ist, dass Banken gern schon früh ihre Kund:innen binden möchten und davon ausgehen, dass die meisten ihr Girokonto auch als Erwachsener noch bei der ausgewählten Bank behalten und dann zahlende Kund:innen werden. Sie behalten in der Regel recht.

Geldautomatendichte und Bankfilialen

Die Existenz von Geldautomaten in deiner Nähe ist vielleicht ein wichtiger Grund für dich. Bei einem Kinderkonto geht es den Eltern oft auch um einen Bildungsauftrag; also wie kann man Kindern niedrigschwellig den Umgang mit Geld nahebringen? Eine Möglichkeit hierfür wäre, dass ein Kind die Möglichkeit hat, zu einer Bankfiliale zu gehen, um dort selbstständig Geld abzuheben. Oder es hat die Möglichkeit, zum Weltspartag mit der Spardose dort Erspartes Geld abzugeben. Das Ausdrucken und Anschauen von Kontoauszügen kann auch eine spannende Sache sein. So lernt es früh den Umgang mit dem eigenen Geld. Dies bieten dir Filialbanken, wie z. B. die Sparkasse oder die Volksbank. Sie haben eine hohe Geldautomatendichte.

Ab einem bestimmten Alter möchtest du deinem Kind vielleicht ermöglichen, sein Taschengeld an einem Geldautomaten abzuheben. Hierfür müsste es natürlich einen entsprechenden Geldautomaten in der Nähe haben.

2. Die Eröffnung eines Kontos

Die Geschäftsfähigkeit von Kindern

Beide Elternteile müssen dem Konto zustimmen und die für die Eröffnung notwendigen Unterlagen unterschreiben. Hier ist keine Vollmacht möglich. Wenn du also alleinerziehend bist, musst du dich für die Kontoeröffnung mit dem anderen Elternteil abstimmen, auch wenn ihr keinen Kontakt haben solltet. Für die Eröffnung muss die Geburtsurkunde des Kindes vorliegen.

Ab dem 7. Lebensjahr ist ein Kind bereits bedingt geschäftsfähig. Die Eltern müssen aber noch bei allen Verträgen und Geldgeschäften zustimmen. Das bedeutet, dass es noch nicht ohne Zustimmung allein Geldgeschäfte tätigen oder ein Konto eröffnen kann.

Anders ist es bei Minderjährigen, die einer Arbeit nachgehen oder in Ausbildung sind. Sie dürfen allein ein Konto eröffnen, auf das das Gehalt eingeht. Zudem dürfen sie im Rahmen des eingehenden Gehalts auch selbstständig Geld abheben. Bei anderen Geldgeschäften, wie z.B. die Beantragung eines Kredites, bedarf es aber weiterhin die Zustimmung der Eltern.

 

3. Besonderheiten eines Kinderkontos

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Ein Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag über 801€ pro Jahr. Dieses Geld, das in Form von Rendite (Zinserträge, Dividenden und realisierte Kursgewinne) auf das Konto kommt, muss nicht versteuert werden. Die Höhe des Sparerpauschbetrages muss bei der Bank extra angegeben werden, da du diesen auf verschiedene Geldkonten oder -depots aufteilen kannst. Du wirst bereits bei der Kontoeröffnung danach gefragt, wie hoch der Sparerpauschbetrag des Kinderkontos sein soll. Das nennt man dann Freistellungsauftrag. Dieser kann jederzeit geändert und angepasst werden. Beide Eltern können den Sparerpauschbetrag ihres Kindes oder ihrer Kinder nicht für sich selbst benutzen.

Grundfreibetrag für Kapitaleinkünfte

Zusätzlich zum Sparerpauschbetrag hat ein Kind übrigens auch einen Grundfreibetrag für Kapitaleinkünfte über (zurzeit) 9408€. Es gibt also für Kinder viel bessere Möglichkeiten, unversteuertes Einkommen zu haben. Dieser Freibetrag kann mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt werden. In Verbindung mit der Sonderausgabenpauschale in Höhe von 36 € bleiben dann also bei Kinderkonten Kapitalerträge über 10.245 € jährlich steuerfrei. Dies ist vor allem in Bezug auf die Investition in ETFs interessant.

4. Wer darf was?

Zunächst mal: das Geld auf dem Kinderkonto gehört dem Kind! Die Eltern dürfen es nur verwalten und nicht für ihre Zwecke ausgeben. Wenn Eltern höhere Summen vom Kinderkonto abheben, wird dies zwar nicht abgefragt. Allerdings kann dein Kind später eine Rechtfertigung und Rückzahlung einfordern, wenn du das Geld für dich ausgegeben hast.

Ein Kind darf Rechts- und Geldgeschäfte tätigen, die unter den sogenannten ‚Taschengeldparagrafen‚ fallen. Es darf also kleine Geldsummen in Höhe eines möglichen Taschengeldes, was nicht genau bestimmt ist, ein- und auszahlen sowie allein etwas damit kaufen.

Geldgeschenke dürfen ohne Wissen oder Zustimmung der Eltern vom Kind angenommen werden.